Hinweise zur Rechnungslegung an die VISIXgroup GmbH

Rechnungen werden sehr gern ausschliesslich als PDF per Email an buchhaltung@visix-group.com entgegen genommen. Im Normalfall solltest du von deinem Projektleiter ein kurzes positives Feedback dazu erhalten. Die Rechnungs PDF sollte bitte neben den grundlegenden Standards Folgendes beinhalten:
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Rechnungsanschrift:
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VISIXgroup GmbH
Bismarckstr. 30 a-b
04249 Leipzig
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Projektname und Leistungszeitraum, optional Besteller deiner Leistung. Aber bitte keine Namen im Adressfeld. Gern können mehrere Jobs auf einer Rechnung zusammengefasst werden, wenn der jeweilige Zeitraum offensichtlich angegeben ist.
Das Standardzahlungsziel beträgt 30 Tage, wir bemühen uns aber z.T. wesentlich schneller zu begleichen.
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nur in Ausnahmefällen relevant:
Laut § 14 UstG muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten:
1.
den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2.
die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
3.
das Ausstellungsdatum,
4.
eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
5.
die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
6.
den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung;
7.
das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
8.
den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung (Kleinunternehmer einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt z.B. „Laut §19UstG bin ich zum erheben der Umsatzsteuer nicht ermächtig!“)
9.
in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers und
10.
in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten gemäß Absatz 2 Satz 2 die Angabe „Gutschrift”.